Steuerrechtsinfos

Politische Reaktionen auf die Steuer-Affäre: Parteien fordern teilweise härtere Strafen



In der Steuer-Affäre um den inzwischen zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel haben alle großen Parteien eine lückenlose Aufklärung und ein konsequentes Vorgehen gegen Steuerhinterzieher gefordert. Teilweise gehen die Forderungen der Politiker hierüber hinaus. So hat sich etwa der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla dafür ausgesprochen, den Strafrahmen bei Wirtschafts- und Steuerdelikten deutlich auszuweiten.

Die Positionen der einzelnen Parteien im Überblick:


  • CDU: Nach Auffassung der CDU muss möglicherweise der Strafrahmen bei Steuerdelikten - sowohl hinsichtlich der Mindest- als auch der Höchststrafen - deutlich ausgeweitet werden. Hierzu soll in einem ersten Schritt die Spruchpraxis der Strafgerichte untersucht werden. Außerdem will sich die CDU dafür einsetzen, den Druck auf Steueroasen, wie Liechtenstein, deutlich zu erhöhen. Ziel müsse es sein, in diesen Ländern vorhandene Gesetzeslücken zu schließen und die Kooperation mit den deutschen Behörden zu verbessern. Möglicherweise müsse auch die Anzahl der Steuerfahnder erhöht werden.


  • SPD: Die SPD fordert eine konsequente Aufklärung und Anwendung des Steuerrechts. Die Justiz dürfe sich in solchen Fällen nicht auf einen Deal einlassen, so der SPD-Vorsitzende Kurt Beck. Die Möglichkeiten bei der Strafzumessung müssten voll ausgeschöpft werden – lediglich Geldstrafen seien nicht ausreichend. SPD-Fraktionschef Peter Struck plädiert zudem für eine strengere Kontrolle von Anlageberatern. Werbung für illegale Steuertransfers müssten verboten werden. Zugleich müsse untersucht werden, ob öffentliche Banken an Steuerhinterziehungsmodellen beteiligt seien.


  • FDP: Die FDP plädiert für eine rationale Reaktion. Wer nach den Razzien Forderungen von Steuererhöhungen bis zu Erhöhungen des Strafmaßes im Steuerrecht aufstelle, wolle „nicht wirklich aufklären, sondern den Skandal politisch für seine Zwecke instrumentalisieren“, so Parteichef Guido Westerwelle. Das bestehende Strafrecht reiche aus und müsse nur konsequent angewendet werden. In der konkreten Steueraffäre müssten zudem erst einmal die Ermittlungsergebnisse abgewartet werden. Außerdem müsse geklärt werden, ob die Informationsbeschaffung durch den BND unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit erfolgt sei.


  • Bündnis 90/Die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen fordern ein Aktionsprogramm gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung. In erster Linie sei eine bessere Ausstattung der Steuerfahndung und eine Stärkung der Sonderstaatsanwaltschaften erforderlich. Neben einer Verschärfung der Strafen für Steuerhinterzieher sollte auch ein schärferes Vorgehen gegen Banken und Finanzdiensleister geprüft werden, die Tipps zur Steuerhinterziehung anbieten, so der Bundesvorsitzende Reinhard Bütikofer. Er forderte zudem Liechtenstein auf, nicht nur bei Betrug, sondern auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten.

Der Auslöser der Steueraffäre:
Auslöser der Steuer-Affäre ist eine DVD mit zahlreichen Datensätzen über Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank, die dem BND zum Ankauf angeboten worden ist. Die ersten öffentlichkeitswirksamen Ermittlungen richteten sich gegen den inzwischen zurückgetretenen Post-Chef Klaus Zumwinkel, dem vorgeworfen wird, über eine Liechtensteiner Stiftung Geld deponiert und nicht in Deutschland versteuert zu haben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, das den Betroffenen zur Selbstanzeige rät, gibt es schon Ermittlungen gegen zahlreiche weitere Steuerflüchtige.

Die rechtlichen Grundlagen:
Steuerhinterziehung wird nach § 370 AO mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt. Ein besonders schwerer Fall liegt etwa vor, wenn in großem Umfang Steuern hinterzogen worden sind. Eine rechtzeitige Selbstanzeige kann nach § 371 AO zur Straffreiheit führen. Sie ist unter anderem dann nicht mehr möglich, wenn die Tat schon ganz oder teilweise entdeckt worden ist und der Steuerhinterzieher dies wusste oder damit rechnen musste. Die Festsetzungsfrist bei einer Steuerhinterziehung beträgt zehn Jahre.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 19.02.2008; Quelle: CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/die Grünen PM vom 16. und 18.02.2008


(Meldung vom 2008-02-19)