Steuerrechtsinfos

Bundesrat beschließt Achtes Steuerberatungsänderungsgesetz



Der Bundesrat hat am 15.02.2008 das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz (BR-Drs.: 57/08) angenommen. Mit den Neuerungen wird das Berufsrecht der Steuerberater an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angenähert und stärker liberalisiert. Außerdem wird hiermit die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Einführung des „Syndikus-Steuerberaters“: Steuerberater dürfen künftig gleichzeitig als Angestellte in Unternehmen und selbständige Steuerberater in eigener Praxis tätig sein.

Neue Kooperationsmöglichkeiten und Rechtsformen: Steuerberater können mit Angehörigen aller freien Berufe Kooperationen eingehen, Bürogemeinschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen bilden und erstmals eine Steuerberatungsgesellschaft in Form der GmbH & Co. KG gründen.


Ausnahmen vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit: Die Steuerberaterkammern können eine gewerbliche Tätigkeit neben der Steuerberatertätigkeit erlauben, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.


Neugestaltung der Steuerberaterprüfung: Für die Organisation der Steuerberaterprüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Die rechtliche Abnahme der Prüfung wird allerdings durch Prüfungsausschüsse vorgenommen, die bei der obersten Landesfinanzbehörde angesiedelt sind, so dass es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleibt.


Fortbildungspflicht: Die Fortbildungspflicht der Steuerberater ist nunmehr auch im Gesetz verankert.


Keine Ausweitung der Befugnisse für Bilanzbuchhalter: Von der im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehenen Ermächtigung von geprüften Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zum Erstellen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Einrichtung der Buchführung hat die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wieder Abstand genommen. Diese Aufgaben bleiben damit weiterhin Steuerberatern vorbehalten.


Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des Bundesrats veröffentlichten Volltext des Gesetzesbeschlusses des Bundestags vom 24.01.2008 klicken Sie bitte hier (pdf-Datei).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 18.02.2008; Quelle: DStV PM vom 15.02.2008


(Meldung vom 2008-02-18)