Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 05.02.2008 (- IV C 8 -S 2222/07/0003 / IV C 5 -S 2333/07/0003 - DOK 2008/0022798) ausführlich zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung Stellung genommen. Das Schreiben befasst sich mit den einzelnen Voraussetzungen der steuerlichen Förderung und erläutert diese anhand von Beispielen.

Inhalt:
Im Bereich der privaten Altersvorsorge geht das BMF-Schreiben insbesondere auf die Förderung durch Kinderzulage und Sonderausgabenabzug, die nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 Nr.5 EStG, die schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen und den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag ein. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung setzt sich das Schreiben mit der lohnsteuerlichen Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, der steuerlichen Behandlung von Versorgungsleistungen und der schädlichen Auszahlung von geförderten Altersvorsorgevermögen auseinander.

Anwendbarkeit:


  • Das BMF-Schreiben ist mit Wirkung ab dem 01.01.2008 anzuwenden.

  • Für Versorgungszusagen, die vor dem 01.01.2005 erteilt wurden („Altzusagen“), kann von bestimmten Punkten des Schreibens abgewichen werden. Für Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2004 aufgrund von Versorgungsordnungen erteilt wurden („Neuzusagen“), gilt dagegen, dass sie aus steuerlicher Sicht nicht mehr als betriebliche Altersversorgung anzuerkennen sind und eine steuerliche Förderung hierfür nicht mehr möglich ist, wenn sie die Voraussetzungen dieses Schreibens nicht erfüllen.

  • Im Fall der nach § 40b EStG a.F. pauschal besteuerten (Alt-)Direktversicherungen gilt weiterhin keine Begrenzung bezüglich des Kreises der Bezugsberechtigten.

  • Durch das vorliegende Schreiben wird das BMF-Schreiben vom 17.11.2004 (- IV C 4 -S 2222 -177/04 / IV C 5 -S 2333 -269/04 -) mit Wirkung ab dem 01.01.2008 aufgehoben.

Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Volltext dieses BMF-Schreibens klicken Sie bitte hier (pdf-Datei, 69 Seiten).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.02.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-02-12)