Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 29.01.2008 (- IV B 2 - S 2176/07/0001 - DOK 2008/0027617) zur bilanzsteuerlichen Behandlung von Pensionszusagen einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter und dessen Hinterbliebene Stellung genommen. Das Schreiben berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des BFH zu diesem Themenkomplex, insbesondere die Urteile vom 14.02.2006 (Az.: VIII R 40/03) und 30.03.2006 (Az.: IV R 25/04).

Die neuere BFH-Rechtsprechung:
Der BFH hat mit Urteil vom 14.02.2006 (Az.: VIII R 40/03) entschieden, dass der zur Pensionsrückstellung korrespondierende Aktivposten ausschließlich in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters zu aktivieren ist. Nach dem BFH-Urteil vom 30.03.2006 (Az.: IV R 25/04) ist diese Rechtsprechung auch auf bereits vorher bestehende Pensionszusagen anzuwenden. Hiernach muss die bisher nicht aktivierte Zuführung zur Pensionsrückstellung grundsätzlich im ersten Jahr, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, in der Sonderbilanz des begünstigten Gesellschafters gewinnerhöhend nachgeholt werden.

Die Stellungnahme des BMF:
Das BMF erläutert in dem aktuellen Schreiben, wie Pensionszusagen unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung bilanzsteuerlich zu behandeln sind. Dabei differenziert es zwischen


  • Pensionszusagen an einen Gesellschafter unmittelbar durch die Gesellschaft,

  • Pensionszusagen an einen Gesellschafter durch die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG,

  • Pensionszusagen im Rahmen einer doppelstöckigen Personengesellschaft,

  • Pensionszusagen an Hinterbliebene eines Gesellschafters

  • und Fällen, in denen die Personengesellschaft die Pensionszusage durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert hat.

Auf Gesellschafterebene geht das BMF zudem darauf ein, wie Pensionsleistungen an noch beteiligte Gesellschafter, an ehemalige Gesellschafter und bei Wegfall des Pensionsanspruchs zu erfassen sind. Ferner enthält das Schreiben differenzierte Übergangsregelungen.


Linkhinweise:



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.02.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-02-08)