Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Zu den Auswirkungen der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige auf die Gewährung der Investitionszulage



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 04.02.2008 (- IV C 3 - InvZ 1015/07/0002 - DOK 2008/0057096) darauf hingewiesen, dass das Statistische Bundesamt zum 01.01.2008 eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige herausgegeben hat. Das BMF-Schreiben regelt die Anwendung der Klassifikation im InvZulG 2007. Hintergrund ist, dass die Abgrenzung der nach dem InvZulG begünstigten Betriebe von den übrigen Wirtschaftszweigen auf der Grundlage dieser Klassifikation erfolgt.

Einordnung der Betriebe nach der jeweils gültigen Klassifikation
Die Abgrenzung der nach dem InvZulG begünstigten Betriebe des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen sowie des Beherbergungsgewerbes untereinander und von den übrigen Wirtschaftszweigen erfolgt nach der jeweils gültigen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Die letzte Klassifikation stammt aus dem Jahr 2003 (WZ 2003) und wird nunmehr durch eine aktuelle Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) abgelöst.

Die neue Klassifikation führt dazu, dass


  • einige der bislang begünstigten Wirtschaftszweige keinem begünstigten Wirtschaftszweig mehr angehören,

  • andere bislang nicht begünstigte Wirtschaftszweige erstmals begünstigt werden

  • und Wirtschaftszweige von einem begünstigten Wirtschaftszweige in einen anderen begünstigten Wirtschaftszweig wechseln.

Übergangsregelung
Die Umgruppierung eines Betriebs zu einem nicht begünstigten Wirtschaftszweig soll sich aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht auf bereits getroffene Investitionsentscheidungen auswirken. Daher gilt folgende Übergangsregelung:



  • Die neue Klassifikation WZ 2008 ist im Rahmen des InvZulG 2007 erst für solche Erstinvestitionsvorhaben anwendbar, mit denen der Investor nach dem 31.12.2008 beginnt.

  • Für Investitionsvorhaben, die vor dem 01.01.2009 begonnen werden und für dazugehörende Einzelinvestitionen, die nach dem 31.12.2008 abgeschlossen werden, hat der Übergang von der WZ 2003 zur WZ 2008 allein keine Auswirkungen auf die Investitionszulage und auf die Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen.

  • Gehört ein Betrieb nach der WZ 2008 erstmals zu einem begünstigten Wirtschaftszweig, ist diese Einordnung nach der WZ 2008 bereits für solche Investitionsvorhaben vorzunehmen, die nach dem 31.12.2007 begonnen werden.

Linkhinweis:
Für das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext mitsamt einer Übersicht über die von der Änderung der Klassifikation betroffenen Wirtschaftszweige klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 07.02.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-02-07)