Steuerrechtsinfos

Bundestag beschließt Änderung des Berufsrechts für Steuerberater



Der Bundestag hat am 24.01.2008 den Entwurf der Bundesregierung zum Achten Steuerberatungs-Änderungsgesetz beschlossen. Mit der Neuregelung soll das Berufsrecht der Steuerberater an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angenähert und stärker liberalisiert werden. Außerdem soll hiermit die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten.

Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:

Einführung des „Syndikus-Steuerberaters“: Steuerberatern soll künftig auch eine Angestelltentätigkeit in einem Unternehmen oder Berufsverband als Syndici gestattet werden.

Ausnahmen vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit: Steuerberaterkammern sollen künftig vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zulassen dürfen, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.


Neue Kooperationsmöglichkeiten und Rechtsformen: Steuerberater sollen mit allen freien Berufen Kooperationen eingehen und Steuerberatungsgesellschaften auch in der Rechtsform der GmbH & Co. KG tätig werden können.


Neuerungen für Lohnsteuerhilfevereine: Steuerberater sollen künftig mit Lohnsteuerhilfevereinen Bürogemeinschaften bilden dürfen. Lohnsteuerhilfevereine sollen zudem eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erhalten.


Neuerungen für Bilanzbuchhalter: Zwar hat die Bundesregierung von der ursprünglich geplanten Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zum Erstellen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Einrichtung der Buchführung Abstand genommen. Dennoch soll durch die Neufassung der Werbebefugnisse von Buchhaltern, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten vor allem standardisierte Abmahnungen verhindert werden.


Steuerberaterprüfung: Die Organisation der Steuerberaterprüfung soll künftig auf die Steuerberaterkammern verlagert werden, wobei es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleiben soll.


Fortbildungspflicht: Die Fortbildungspflicht der Steuerberater ist nunmehr auch im Gesetz verankert worden.


Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundestags finden Sie



Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 29.01.2008; Quelle: DStV PM vom 29.01.2008


(Meldung vom 2008-01-30)