Steuerrechtsinfos

BMF-Schreiben: Neue Grundsätze für die Besteuerung der Hofladen-Umsätze von Land- und Forstwirten



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 16.01.2008 (- IV A 5 - S 7410/07/0008 - DOK 2008/0011451) zur Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG auf die Umsätze eines Land- oder Forstwirts in seinem Hofladen Stellung genommen. Danach unterliegt künftig nur noch der Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte der Durchschnittssatzbesteuerung. Diese gilt hingegen nicht für Umsätze aus der Lieferung zugekaufter Erzeugnisse.

Die neuen Grundsätzen im Einzelnen:


  • Anwendungsbereich: Verkauf von Waren in einem Hofladen oder einer anderen Verkaufseinrichtung, wie etwa einem mobilen Marktstand.

  • Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung: Nur auf den Verkauf der im eigenen Betrieb erzeugten land- und forstwirtschaftlichen Produkte.

  • Keine Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung: Auf Umsätze aus zugekauften Erzeugnissen sowie aus dem Verkauf von Gegenständen, die zwar aus den eigenen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellt worden sind, aber durch eine Be- oder Verarbeitung ihren land- und forstwirtschaftlichen Charakter verloren haben (zum Beispiel Wurstwaren, Gestecke und Adventskränze).

  • Feststellungslast für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung: Trägt der Unternehmer. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen sowohl selbst erzeugte land- und forstwirtschaftliche Produkte als auch gleichartige zugekaufte Waren veräußert werden.

  • Übergangsregelung: Es wird nicht beanstandet, wenn Unternehmer vor dem 1.7.2008 ausgeführte Umsätze aus der Veräußerung zugekaufter und verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte der Durchschnittssatzbesteuerung unterwerfen.

Der Hintergrund:
Das BMF hat mit diesem Schreiben auf das BFH-Urteil vom 14.06.2007 (Az.: V R 56/05) reagiert. Nach dieser Entscheidung unterliegt nur der Verkauf selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte in einem Hofladen der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG und wird an der früher vertretenen Auffassung, wonach die Durchschnittssatzbesteuerung im begrenztem Umfang auch für zugekaufte landwirtschaftliche Produkte gilt, nicht mehr festgehalten.

In der Konsequenz gibt das BMF entsprechende Aussagen im BMF-Schreiben vom 28.11.2005 (- IV A 5 - S 7410 - 58/05 -) sowie in Abschnitt 264 Abs.1 S.11 und Abs.2 S.6, 7 UStR auf.


Linkhinweis:



  • Das auf den Webseiten des BMF veröffentlichte Schreiben im Volltext finden Sie hier (PDF-Datei).

  • Für das auf den Webseiten des BFH veröffentlichte Urteil vom 14.06.2007 (Az.: V R 56/05) klicken Sie bitte hier.


Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.01.2008; Quelle: BMF online


(Meldung vom 2008-01-23)