Steuerrechtsurteile

Bundestag beschließt erste Korrekturen an der Unternehmensteuerreform – insbesondere Abgeltungsteuer betroffen



Der Bundestag hat am 8.11.2007 im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2008 erste Korrekturen an der Unternehmensteuerreform 2008 vorgenommen. Hiervon ist insbesondere die Abgeltungsteuer betroffen, die ab dem 1.1.2009 Erträge aus Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen mit einheitlich 25 Prozent erfassen soll. Die Neufassung sieht eine zielgenauere Ausgestaltung der steuerlichen Folgen von "Back-to-back-Finanzierungen" vor.

Änderung der Abgeltungsteuer
Die Änderungen in § 32d Abs.2 EStG betreffen insbesondere "Back-to-back-Finanzierungen" in Fällen, in denen etwa ein Gesellschafter bei einer Bank eine Einlage unterhält und die Bank in gleicher Höhe einen Kredit an die Gesellschaft vergibt. Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte aus der Einlage nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern dem progressiven Einkommensteuersatz unterworfen werden. Die entsprechende Vorschrift wurde nunmehr genauer ausgestaltet mit dem Ziel, das "Hausbankprinzip" nicht zu gefährden.

Änderungen bei der Gewerbesteuer
Eine weitere Änderung betrifft § 8 Nr.1e GewStG. Danach sollen bei der Gewerbesteuer nicht 75 Prozent der Finanzierungsanteile von Miete, Pacht und Leasing in die Bemessungsgrundlage einfließen, sondern nur 65 Prozent.


Linkhinweis:
Die Änderungen sind in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Jahressteuergesetz 2008 vom 7.11.2007 (PDF-Datei) enthalten.




Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.11.2007, Quelle: Bundestag online


(Meldung vom 2007-11-15)