Steuerrechtsurteile

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2009



Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) beschlossen. Kernpunkte sind die Verlängerung der Verjährungsfristen für Steuerstraftaten, die Beschränkung der Abziehbarkeit von Schulgeld und die Einführung eines "optionalen Faktorverfahrens" für Doppelverdiener-Ehepaare. Die zwischenzeitlich diskutierte Einführung einer generellen Steuerpflicht für Streubesitzdividenden ist nicht im Gesetzentwurf enthalten. Gleiches gilt für die ursprünglich geplante Änderung des REIT-Gesetzes.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit: Vereine sollen nur dann als gemeinnützig gelten, wenn sie kein extremistisches Gedankengut fördern. Verfassungsfeindliche Vereine sollen daher künftig nicht mehr von der Gewerbsteuer befreit werden und den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen.


Längere Verjährungsfristen für Steuerstraftaten: Die Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten sollen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Dies soll auch für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht verjährten Steuerstraftaten gelten.


Neuregelung der Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen: Künftig sollen in Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung zwar grundsätzlich auch Schulgeldzahlungen für Privatschulen im EU-Ausland in Höhe von 30 Prozent steuerlich abziehbar sein. Der Sonderausgabenabzug soll aber für 2008 auf maximal 3.000 Euro beschränkt werden. Nach einer stufenweisen Herabsetzung dieses Maximalbetrags soll der Abzug ab 2011 dann gänzlich entfallen.


Neue Besteuerung für Ehegatten: Ab 2010 soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein so genanntes "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Danach sollen Ehepaare nicht nur die Kombination der Steuerklassen III/V oder IV/IV wählen, sondern auch gemeinsam nach der neuen Steuerklasse "IV-Faktor" besteuert werden können. Hierdurch soll der Splitting-Vorteil auf beide Eheleute verteilt werden.


Besteuerung von ausländischen Familienstiftungen: Die Zurechnung der Erträge einer ausländischen Stiftung gemäß § 15 des Außensteuergesetzes soll entfallen, wenn die Stiftung ihren Sitz in einem EWR-Staat hat und nachgewiesen wird, dass es sich um eine echte Stiftung handelt und nicht um eine Scheinstiftung. Das soll allerdings nicht gelten, wenn mit dem Staat, in dem sich Sitz der Stiftung befindet, kein Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke möglich ist.


Neue Altersgrenze für Kinder bei der Eigenheimzulage: Die Kinderzulage wird weiterhin für Kinder bis zum 27. Lebensjahr gewährt. Die zwischenzeitliche Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre soll unberücksichtigt bleiben.


Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: Betriebsinterne Maßnahmen eines Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter sollen künftig steuerfrei sein.


Verlegung der Buchführung ins Ausland: Unternehmen sollen künftig die EDV-gestützte Buchführung ins Ausland verlagern können.


Wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand: Die öffentliche Hand soll im Bereich der Daseinsvorsorge entgegen der jüngsten BFH-Rechtsprechung weiterhin die Ergebnisse aus defizitären Bereichen (zum Beispiel öffentlicher Personennahverkehr) mit den Ergebnissen aus gewinnträchtigen Bereichen (zum Beispiel Energieversorgung) verrechnen dürfen.


Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen: Ambulante und stationäre Heilbehandlungen sollen künftig von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden.


Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Regierungsentwurf im Volltext klicken Sie bitte hier (PDF-Datei).




Verlag Dr. Otto Schmidt vom 18.06.2008, Quelle: BMF PM vom 18.06.2008


(Meldung vom 2008-06-19)