Steuerrechtsurteile

Lohnsteuer-Richtlinien 2008 passieren den Bundesrat



Nach dem Beschluss der Bundesregierung vom 15.8.2007 hat nunmehr auch der Bundesrat dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) zugestimmt. Die Richtlinien werden demnächst im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und sind grundsätzlich ab dem 1.1.2008 anzuwenden.

Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
Mit den LStR 2008 soll unter anderem das steuerliche Reisekostenrecht - teilweise in Anlehnung an die BFH-Rechtsprechung - vereinfacht werden (einheitlicher Oberbegriff "Auswärtstätigkeit"). In diesem Zusammenhang entfällt beispielsweise bei der Einsatzwechseltätigkeit die 30-Kilometer-Grenze.

Neue Gliederung
Die LStR 2008 sind nach dem Vorbild der EStR 2005 neu gegliedert worden und orientieren sich erstmals an der Paragraphenfolge des EStG.


Anwendung ab 2008
Die LStR 2008 sind grundsätzlich erstmals für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 enden. Sie gelten allerdings auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem 1.1.2008 anzuwenden sind, und auch für frühere Jahre, soweit sie lediglich eine Erörterung der Rechtslage darstellen.


Der Hintergrund:
Die Lohnsteuer-Richtlinien enthalten im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzverwaltung Erläuterungen der Rechtslage, Weisungen zur Auslegung des EStG sowie Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Sie haben nicht den Rang einer Rechtsnorm, stellen aber sicher, dass die Finanzämter in Zweifelsfällen nach einheitlichen Grundsätzen entscheiden und entfalten über die Selbstbindung der Verwaltung erhebliche Außenwirkung.


Linkhinweis:
Für den auf den Webseiten des BMF veröffentlichten Volltext des Entwurfs der LStR 2008 klicken Sie bitte hier (PDF-Datei, 135 Seiten).




Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 14.11.2007, Quelle: BMF PM vom 13.11.2007


(Meldung vom 2007-11-14)