Steuerberatung: Umfang des Leistungsspektrums

Ihr Steuerberater hilft Ihnen nicht nur bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und informiert sie dabei ausführlich über die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Er vertritt Ihre Interessen als Steuerzahler auch sonst in vielfältiger Weise; ganz gleich, ob Sie Unternehmer, Freiberufler oder Arbeitnehmer sind.

Zum Leistungsspektrum gehören zum Beispiel die Vermögensberatung im privaten Bereich, die umfassende Beratung des Arbeitnehmers in steuerrechtlichen Fragen sowie die Unternehmens- und Gründungsberatung. Auch wenn Sie sich mit Finanzbehörden oder Gerichten auseinandersetzen müssen, vertritt Sie Ihr Steuerberater. Er kann außerdem als Treuhänder tätig werden, etwa bei der Vermögens- oder Insolvenzverwaltung, der Nachlasspflege oder auch in Vormundschaftsangelegenheiten.

Der Steuerberater ist ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege. Er ist damit nur den Interessen seiner Mandanten verpflichtet. Eine fundierte Ausbildung, berufliche Erfahrung und das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater und Mandant garantieren eine bestmögliche Vertretung ihrer Interessen als Steuerbürger.

Seine Dienstleistungen rechnet der Steuerberater nach der Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) ab. Grundlage ist meist der Gegenstandswert, teils aber auch der Zeitfaktor. Für die Richtigkeit der Beratung haftet der Steuerberater seinen Mandanten und muss hierfür eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Steuerberatersuche.de hilft Ihnen dabei, in Ihrer Nähe den richtigen Steuerberater für alle Lebenslagen zu finden.